Anzahlungsbürgschaft

Was ist eine Anzahlungsbürgschaft?

Wenn vertraglich geregelte Leistungen nicht mehr erbracht werden können und der Auftrag nicht wie vorgesehen zum Abschluss kommt, ist dieser mit der im Vorfehld getätigten Anzahlung durch die Bürgschaft abgesichert. Die im Vorfeld geätigte Anzahlung wird von der Bürgschaft, oder auch dem Versicherungsunternehmen an den Auftraggeber ausgezahlt.

Eine Anzahlung sollte also bei den meisten Aufträgen abgesichert sein. Gerade bei umfangreichen Verträgen und Aufträgen empfielt es sich, den Vertrag gemeinsam mit einer geeigneten Bürgschaftsversicherung und dem richtigen Experten abzuschließen.

Ablauf

Bei Abschlüssen von Beispielsweise Bauvorhaben geht es meist um größere Beiträge, welche von beiden Seitenim Vorfeld aufgebracht werden müssen. Zum Einen ist es der Auftraggeber, welcher bereits einen größeren Betrag an den Auftragnehmer zahlen muss, und auf der anderen Seite der Auftragnehmer oder auch Baudienstleister, welcher einen hohen Wert an Baumaterialien leisten muss.

Da der Dienstleister oft den vollen Betrag erst nach Abschluss des Auftrages erhält, ist er somit wie auch der Auftraggeber einem gewissen Risiko ausgesetzt. Er ist außerdem noch in der Pflicht seine Angestellten und Partner für den Zeitraum mit zubezahlen.

Erklärung

Eine Baumaßnahme wird durch zwei Parteien verraglich festgehalten und abgesichert. Zum einen der Auftraggeber, welcher das Baumaßnahme durchführen lässt, und auf der anderen Seite das Unternehmen, welches den Auftrag zum Bau durchführt.

Da hier nicht nur der Auftragnehmer mit einer höheren Belastung da steht, sondern auch der Auftragnehmer bzw. das Bauunternehmen, welches im Vorfeld Baumaterialien und andere Dienstleister bezahlen muss, ist eine Anzahlung vor dem Beginn des Vorhabens meist notwendig.

Da es jedoch Fälle gibt, wo das Bauvorhaben durch Insolvenz oder auch andere Gründe nicht vollendet werden konnte, ist es oft ratsam eine Anzalungsbürgschaft abzuschließen, in der die im Vorfeld getätigte Anzahlung durch den Auftraggeber abgesichert wird. Falls kein Abschluss erfolgt und das Bauunternehmen keine Leistungen mehr erbringen kann, wird nach Prüfung durch die Bürgschaft die getätigte Anzahlung an den Auftragnehmer zurückgezahlt.

Getätigte Anzahlungen werden also im Vorfeld durch die Bürgschaft abgesichert.